Newsletter - Februar 2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Februar-Ausgabe unseres Newsletters möchten wir Sie über folgende Neuigkeiten aus dem Bereich Arbeitswelt & Behinderung informieren.
Pauschalsatz der Fahrgelderstattung für 2021
In Abhängigkeit vom Ausmaß ihrer Behinderung können schwerbehinderte Menschen vom Versorgungsamt beim ZBFS eine Freifahrtberechtigung für den öffentlichen Nahverkehr erhalten. Den Verkehrsbetrieben werden die durch diese unentgeltliche Beförderung entstandenen Fahrgeldausfälle vom ZBFS-Inklusionsamt auf Antrag erstattet.
Die Fahrgeldausfälle können von den Verkehrsbetrieben des öffentlichen Personennahverkehrs durch eine individuelle Zählung oder mittels eines Pauschalsatzes geltend gemacht werden. Für das Jahr 2021 beträgt in Bayern der Pauschalsatz 2,65 Prozent derjenigen Fahrgeldeinnahmen, die im Nahverkehr nachweislich erzielt wurden. Der Pauschalsatz wird vom ZBFS jährlich neu festgesetzt.
Weitere Informationen zur Fahrgeldkostenerstattung finden Sie auf unseren Internetseiten unter: Menschen mit Behinderung > Mobilität und Verkehr > Verkehrsbetriebe
Inklusionsbetriebe finden nach Ort und Branche
Inklusionsbetriebe bieten Arbeitsverhältnisse für Menschen, deren berufliche Teilhabe aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung besonders erschwert ist. In den Inklusionsbetrieben arbeiten behinderte und nichtbehinderte Menschen gemeinsam, wobei der Anteil an Menschen mit Schwerbehinderung zwischen 30 und 50 Prozent liegt.
Die Inklusionsbetriebe in Deutschland können im Portal REHADAT-Adressen sehr einfach nach der Nähe zu einem Ort oder nach der Branche gesucht werden: REHADAT-Adressen: Suche nach Inklusionsbetrieben
Weitere Informationen zu Inklusionsbetrieben finden Sie auf unseren Internetseiten unter: Arbeitswelt und Behinderung > Themen und Projekte > Inklusionsbetriebe
Leistungen für Inklusionsbetriebe online beantragen
Vom ZBFS-Inklusionsamt werden Inklusionsbetriebe mit finanziellen Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert. Im letzten Jahr hat das Inklusionsamt rund 14,8 Millionen Euro an die Inklusionsbetriebe ausgereicht. Ihre Anträge auf Leistungen für eine betriebswirtschaftliche Beratung, Investitions- oder Personalkosten können die Inklusionsbetriebe ab sofort auf unseren Internetseiten auch online stellen.
Der neue Online-Antrag ist dialoggesteuert und dadurch wesentlich benutzerfreundlicher als die bisherige Antragsstellung mit dem PDF-Antragsformular, das aber weiterhin ebenfalls für die Antragstellung verwendet werden kann.
Den Online-Antrag und weitere Informationen zu Inklusionsbetrieben, wie z. B. unseren Leitfaden zur Gründung von Inklusionsbetrieben, finden Sie auf unseren Internetseiten unter: Arbeitswelt und Behinderung > Themen und Projekte > Inklusionsbetriebe
Corona-Teilhabe-Fonds
Vom Bund ist mit 100 Mio. Euro der Corona-Teilhabe-Fonds eingerichtet worden. Die über 950 Inklusionsbetriebe in Deutschland, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen konnten für den Zeitraum September 2020 bis Mai 2021 eine Unterstützung zur Überwindung von Liquiditätsengpässen in Folge der COVID-19-Pandemie erhalten.
Von den für Bayern aus dem Fonds zur Verfügung stehenden 16,1 Mio. Euro hat das ZBFS-Inklusionsamt an 147 Unternehmen oder Einrichtungen 13,1 Mio. Euro schnell und unbürokratisch als Hilfe zur Erhaltung der Liquidität ausgezahlt. Im laufenden Jahr stehen für das Inklusionsamt noch die Schlussabrechnungen an.
64 x Zeitschrift ZB Bayern
Seit 2006 erschien die "ZB Bayern" vierteljährlich als regionale Beilage des ZBFS-Inklusionsamtes zu der bundesweiten Zeitschrift "ZB Behinderung & Beruf", die von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) herausgegeben wird.
Für die bayerischen Abonnenten der bundesweiten Zeitschrift lieferte die ZB Bayern dadurch ergänzende Informationen mit aktuellen Themen aus Bayern. Die Zeitschrift der BIH wird zukünftig nun nicht mehr als Printversion versendet, sondern als Digitialmagazin weitergeführt.
Durch die neue digitale Form ist es nun möglich regionale Informationen aus Bayern zu integrieren. Deshalb wurde die ZB Bayern jetzt mit der Ausgabe 4/2021 eingestellt.
Sie finden alle 64 Ausgaben der ZB Bayern seit 1/2006 auch in einem digitalen Format auf unseren Internetseiten unter:
Arbeitswelt und Behinderung > Informationsmaterial > Zeitschrift "ZB Bayern"
Hier können Sie das neue ZB-Digitalmagazin der BIH abonnieren.
Fortsetzung der bayernweiten Förderung von Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren startete am 01.01.2022
Am 01.01.2022 startete die neue Förderperiode der Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren. Sie sind Teil des im Jahr 2018 seitens der Bayerischen Staatsregierung mit den zentralen bayerischen Arbeitsmarktakteuren erstmals unterzeichneten „Pakts für berufliche Weiterbildung 4.0“, der im Juni 2021 bekräftigt, erweitert und um weitere drei Jahre verlängert wurde. Ziel des Paktes ist es, mit konkreten Maßnahmen und Projekten die Weiterbildungsbereitschaft bayerischer Beschäftigter und Betriebe nachhaltig zu steigern.
„Kostenlose Unterstützung bei Fragen rund um die berufliche Weiterbildung erhalten Beschäftigte und Unternehmen in Bayern durch die Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren, die individuell und gezielt beraten sowie passgenaue Weiterbildungskonzepte erarbeiten“, erklärt Bayerns Arbeitsministerin Carolina Trautner. In den Regierungsbezirken werden insgesamt 22 Stellen für Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren gefördert, die sich eng mit den Arbeitsmarktakteuren vor Ort abstimmen. Die Beraterinnen und Berater werden von einer bayernweiten Stelle koordiniert. Im zentralen bayerischen Weiterbildungsportal, das im Rahmen der Informationskampagne „komm weiter in B@yern“ gestartet wurde, finden Interessierte unter www.kommweiter.bayern.de/mit-unterstuetzung/bildungsberater-bayern/ die für ihre Region zuständigen Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren.
Ihr
ZBFS-Inklusionsamt
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
www.inklusionsamt.bayern.de