Newsletter - Dezember 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Dezember-Ausgabe unseres Newsletters möchten wir Sie über folgende Neuigkeiten aus dem Bereich Arbeitswelt & Behinderung informieren.
Kursprogramm 2022
Unser neues Kursprogramm für das Jahr 2022 ist soeben erschienen. Als eine Neuerung wird ein Teil unserer Kurse nun auch in Form einer Online-Schulung angeboten.
Über die folgenden Links können von Ihnen unsere Kurse sehr einfach online gesucht und gebucht werden.
Ebenfalls kann das Kursprogramm als PDF-Datei heruntergeladen oder eine Druckausgabe bestellt werden.
Online Kurse suchen und buchen
Kursprogramm als PDF-Datei herunterladen
Druckausgabe des Kursprogramms bestellen
Sicherung der Arbeitsentgelte von Beschäftigten in den Werkstätten für behinderte Menschen
Um Verdienstausfälle aufgrund der Corona-Pandemie für die Beschäftigten in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) möglichst zu verhindern, werden auch für das Jahr 2021 Leistungen zur Sicherung der Arbeitsentgelte bereitgestellt. Somit kann jede WfbM grundsätzlich für jeden in einem Quartal durchgängig im Arbeitsbereich beschäftigten Menschen mit Behinderung pro Quartal eine Pauschale von maximal 113 EUR erhalten, wenn der Umsatz des Arbeitsbereichs der WfbM im jeweiligen Quartal pandemiebedingt um mindestens 15 Prozent gegenüber 2019 zurückgegangen ist. Die Gesamtförderung ist auf maximal 40 Prozent der Umsatzeinbußen der förderfähigen Quartale gedeckelt.
Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie auf unseren Seiten unter Arbeitswelt und Behinderung > Themen und Projekte > Werkstätten für behinderte Menschen
Arbeitgeberleistungen online beantragen
Das ZBFS-Inklusionsamt unterstützt Arbeitgeber, die Menschen mit einer Schwerbehinderung beschäftigen oder einstellen wollen.
Unsere Leistungen können von Arbeitgebern jetzt auch bequem per Online-Formular beantragt werden.
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Leistungen für Arbeitgeber und die Online-Antragsformulare finden Sie auf unseren Webseiten unter
Arbeitswelt und Behinderung > Arbeitgeber
Neuer Online-Zuständigkeitsnavigator
Sie fühlen sich verloren im Dickicht von Leistungen und Trägern?
Bei der Vielzahl an vorhandenen Trägern und deren Leistungen ist es nicht ganz einfach den Überblick zu behalten und immer zu wissen, wer jetzt der zuständige Träger für eine gewünschte Leistung ist.
Der Online-Zuständigkeitsnavigator der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zeigt Ihnen, welche Leistungen es gibt und welcher Träger für diese Leistung zuständig ist. Er ermöglicht sowohl eine einfache "Schritt für Schritt" Navigation nach individuellen Lebenslagen, als auch eine Expertennavigation nach Leistungsgruppen. Derzeit befindet er sich noch in der Beta-Version.
www.reha-navi.de
Ihr
ZBFS-Inklusionsamt
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
www.inklusionsamt.bayern.de