Das Inklusionsamt - in Leichter Sprache erklärt
Auf dieser Seite
- Schutz vor Kündigung
- Hilfe bei der Arbeit
- Hilfe bei der Arbeits-Suche und bei Problemen am Arbeits-Platz
- Antrag zur Arbeits-Assistenz
- Antrag Technische Hilfen für Ihre Arbeit
- Antrag auf finanzielle Hilfen für den Weg zur Arbeit
- Antrag, um eine selbstständige Arbeit zu beginnen oder weiter zu machen
- Antrag, um eine barrierefreie Wohnung zu bekommen, einzurichten und in Ordnung zu halten
- Hilfen, um das Wissen und Können im Beruf zu behalten und zu verbessern
- Hilfen für besondere Probleme im Leben
Schutz vor Kündigung
Wenn Sie eine Schwer-Behinderung haben:
Dann darf man Ihnen trotzdem kündigen.
Aber es ist schwieriger.
Sie haben einen
besonderen Kündigungs-Schutz.
Wenn Ihr Chef Ihnen kündigen will:
Dann muss ein Amt damit einverstanden sein.
Das Amt heißt: Inklusions-Amt.
Es ist in der Regional-Stelle vom ZBFS.
Das Amt muss auch zustimmen,
wenn Sie nicht mehr arbeiten sollen,
weil Sie eine Zeit lang
- berufs-unfähig sind.
- Oder erwerbs-unfähig sind.
- Oder wenn Sie eine Erwerbs-Minderung
haben.
Und darum eine Rente bekommen.
Sie müssen dann nur aufhören zu arbeiten,
wenn das Amt einverstanden ist.
Ihr Chef kann das nicht einfach so verlangen.
Was das genau bedeutet,
erklärt Ihnen gerne das Inklusions-Amt.
Mehr Infos stehen auch im Gesetz:
Im Sozial-Gesetz-Buch 9, Paragraf: 168
Die Abkürzung dafür ist: § 168 SGB IX
Meistens gibt es eine Kündigungs-Frist.
Das bedeutet:
Ihr Arbeits-Vertrag ist nicht sofort zu Ende.
Die Kündigungs-Frist ist mindestens 4 Wochen.
Das bedeutet:
Sie müssen noch 4 Wochen lang weiter
arbeiten.
Die Kündigungs-Frist kann aber auch länger
sein. Zum Beispiel, weil es in Ihrem Arbeits-
Vertrag steht. Oder weil es in Ihrer Firma
Regeln dafür gibt.
Wichtig:
Ihr Chef muss wissen,
dass Sie eine Schwer-Behinderung haben.
Spätestens 3 Wochen nach der Kündigung
müssen Sie es Ihrem Chef schreiben.
Wenn Sie das nicht tun:
Dann haben Sie keinen
besonderen Kündigungs-Schutz.
Besser ist: Erzählen Sie Ihrem Chef sofort
von Ihrer Schwer-Behinderung.
Dann kann Ihre Firma Geld oder Hilfs-Mittel
für Ihren Arbeits-Platz bekommen.
Wann gibt es keinen
besonderen Kündigungs-Schutz?
In den ersten 6 Monaten vom Arbeits-Vertrag.
Es gibt noch andere Gründe.
Mehr dazu steht in Gesetzen.
Besonders im: Kündigungs-Schutz-Gesetz.
Schwer-behinderte Menschen
haben natürlich auch alle Rechte,
die Arbeit-Nehmer ohne Behinderung haben.
Diese Rechte stehen zum Beispiel
im Kündigungs-Schutz-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: KSchG
Hilfe bei der Arbeit
Schwer-behinderte Menschen
können Hilfen für die Arbeit bekommen.
Zum Beispiel: besondere Hilfs-Mittel.
Oder eine Arbeits-Assistenz.
Für die Hilfen muss man einen Antrag stellen:
beim Inklusions-Amt.
Wichtig:
Sie müssen den Antrag stellen,
bevor Sie Geld für die Hilfe ausgeben.
Oder bevor Sie eine Assistenz einstellen.
Sie müssen die Antwort vom Amt abwarten.
Sonst bezahlt das Amt nichts.
Vielleicht gibt das Amt Geld dazu.
Das nennt man: Zuschuss.
Vielleicht leiht das Amt Ihnen
oder dem Arbeit-Geber das Geld.
Das nennt man: Darlehen.
Diese Hilfen gibt es für Sie:
Geld für Technische Arbeits-Hilfen
Das sind zum Beispiel:
- Ein besonderer Computer.
- Eine Brille mit Lupe.
- Ein besonderer Schreib-Tisch.
- Viele andere Dinge.
Das Amt gibt auch Geld
- Für die Prüfung und Pfl ege vom Gerät.
- Für die Reparatur
- Für die Schulung mit dem Gerät
- Für ein neues Gerät,
wenn das Gerät kaputt oder zu alt ist. - Für Zubehör,
wenn ein altes Gerät dadurch wieder besser
läuft.
Wie viel Geld bekommen Sie?
Das entscheidet das Amt,
wenn es Ihren Antrag hat.
Diese Hilfen gibt es auch:
Geld für Auto und Führer-Schein.
Zum Beispiel:
- Geld für ein Auto
- Geld für Hilfs-Mittel im Auto
- Geld für den Führer-Schein
Wichtig:
Diese Hilfen bezahlt das Amt nur,
wenn Sie wegen Ihrer Behinderung
ohne Auto nicht zur Arbeit kommen.
Oder nicht zur Ausbildung kommen.
Geld für Schulungen und Kurse für die Arbeit
Sie können Geld dazu bekommen,
wenn Sie eine Schulung oder einen Kurs
machen.
Wichtig:
Die Kurse müssen für Ihre Arbeit wichtig sein.
Zum Beispiel:
- Damit Sie Ihre Arbeit weiter gut machen
können. - Damit Sie neue Dinge für Ihre Arbeit lernen.
- Damit Sie mit neuen Geräten und
Computer-Programmen umgehen lernen. - Damit Sie eine bessere Arbeit bekommen.
Diese Hilfen gibt es auch:
Geld für Ihren Arbeit-Geber
Arbeit-Geber können Geld bekommen,
wenn sie etwas für schwer-behinderte
Menschen tun.
Zum Beispiel:
Wenn der Arbeit-Geber in der Firma umbaut,
damit schwer-behinderte Menschen
dort gut arbeiten können.
Vielleicht bezahlt das Amt dann:
- Einen Fahr-Stuhl
- Eine Rampe
- Den Umbau von einer Maschine.
Das Amt gibt auch Geld
für die Pflege und Reparatur der Sachen.
Das Amt gibt vielleicht Geld dazu,
wenn Sie wegen Ihrer Behinderung
nur Teil-Zeit arbeiten können.
Teil-Zeit bedeutet:
Sie arbeiten weniger als eine volle Stelle.
Das Amt hilft besonders,
wenn Sie wegen Ihrer Behinderung
nur Teil-Zeit arbeiten können,
aber mindestens 15 Stunden in der Woche.
Diese Hilfen gibt es auch:
Das Amt bezahlt andere Hilfen,
wenn Sie dadurch Ihren Arbeits-Platz lange
behalten. Und dadurch auch mit Behinderung
gut dort arbeiten können.
Das Amt bezahlt neue Hilfs-Mittel oder
Zubehör, wenn die alten kaputt oder zu alt
sind.
Geld für eine Arbeits-Assistenz
Arbeits-Assistenz bedeutet:
Eine Person hilft Ihnen bei Ihrer Arbeit.
Zum Beispiel: Sie übt mit Ihnen eine neue
Aufgabe. Oder sie liest Ihnen Texte für die
Arbeit vor, wenn Sie nicht selbst lesen können.
Wichtig:
Das Amt bezahlt die Assistenz nur,
wenn es für Ihre Gesundheit wichtig ist.
Und wenn Sie Ihre Arbeit
sonst nicht machen können.
Die meiste Arbeit müssen Sie selbst machen.
Die Assistenz darf Ihnen dabei nur helfen.
Mehr Infos stehen auch im Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Schwer-behinderten-Ausgleichs-abgabeverordnung,
Es steht dort in den Paragrafen: 17 bis 29
Die Abkürzung dafür ist: §§ 17 – 29 SchwbAV
Hilfe bei der Arbeits-Suche
und bei Problemen am Arbeits-Platz
Behinderte Menschen können Hilfe
bekommen, wenn sie eine Arbeit suchen.
Dafür gibt es einen Dienst:
Der Dienst heißt: Integrations-Fach-Dienst
Die Abkürzung dafür ist: IFD.
Was macht der IFD?
- Beratung
- Unterstützung bei der Suche nach Arbeit
- Begleitung zu Vorstellungs-Gesprächen
- Unterstützung bei Problemen im Betrieb
Diese Hilfe kostet nichts.
Mehr dazu steht im Gesetz:
Im Sozial-Gesetz-Buch 9,
in den Paragrafen: 192 und 193
Die Abkürzung dafür ist: §§ 192, 193 SGB IX
Wo finde ich das Inklusions-Amt?
Inklusions-Ämter gibt es in jedem
Regierungs-Bezirk.
- In Ober-Bayern:
in München - In Nieder-Bayern:
in Landshut - In der Ober-Pfalz:
in Regensburg - In Ober-Franken:
in Bayreuth - In Mittel-Franken:
in Nürnberg - In Unter-Franken:
in Würzburg - In Schwaben:
in Augsburg
Welches Inklusions-Amt ist für Sie
zuständig?
Das Inklusions-Amt in dem
Regierungs-Bezirk, in dem Sie arbeiten.
Die Ämter sind in den Regional-Stellen
vom Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Die Abkürzung dafür ist: ZBFS.
Die Zentrale vom ZBFS ist in Bayreuth.
Das ZBFS gehört zum
Bayerischen Staats-Ministerium für Familie, Arbeit
und Soziales.
Anträge
Hier ist der Antrag für
- Arbeits-Assistenz
- und für Technische Hilfen für Ihre Arbeit,
- der Antrag auf finanzielle Hilfen für den Weg zur Arbeit,
- der Antrag auf finanzielle Hilfen um eine barrierefreie Wohnung zu bekommen, einzurichten und in Ordnung zu halten,
- ein Antrag für Hilfen, um das Wissen und Können im Beruf zu behalten und zu verbessern,
- für Hilfen für besondere Probleme im Leben und die
Hinweise zum Daten-Schutz für Arbeit-Geberinnen und Arbeit-Geber und die Hinweise zum Daten-Schutz für Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer
Hier ist ein Antrag auf finanzielle Hilfen, um eine selbstständige Arbeit zu beginnen.
Wer hat diese Informationen erstellt?
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Hegelstraße 2
95447 Bayreuth
Übersetzung in Leichte Sprache:
Büro für Leichte Sprache
der Lebenshilfe Bremen e.V.
Bilder und Fotos:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel,
2013.
© Valuing People Clipart Collection
von Inspired Services Publishing