Das Inklusionsamt - in Leichter Sprache erklärt

Schutz vor KündigungKuendigung

Wenn Sie eine Schwer-Behinderung haben:
Dann darf man Ihnen trotzdem kündigen.
Aber es ist schwieriger.
Sie haben einen
besonderen Kündigungs-Schutz.

Wenn Ihr Chef Ihnen kündigen will:
Dann muss ein Amt damit einverstanden sein.
Das Amt heißt: Inklusions-Amt.
Es ist in der Regional-Stelle vom ZBFS.

Das Amt muss auch zustimmen,Geld Und Menschen


wenn Sie nicht mehr arbeiten sollen,
weil Sie eine Zeit lang

  • berufs-unfähig sind.
  • Oder erwerbs-unfähig sind.
  • Oder wenn Sie eine Erwerbs-Minderung

haben.
Und darum eine Rente bekommen.

Sie müssen dann nur aufhören zu arbeiten,
wenn das Amt einverstanden ist.
Ihr Chef kann das nicht einfach so verlangen.

Was das genau bedeutet,
erklärt Ihnen gerne das Inklusions-Amt.

Mehr Infos stehen auch im Gesetz:Gesetz



Im Sozial-Gesetz-Buch 9, Paragraf: 168
Die Abkürzung dafür ist: § 168 SGB IX

Meistens gibt es eine Kündigungs-Frist.


Das bedeutet:
Ihr Arbeits-Vertrag ist nicht sofort zu Ende.

Die Kündigungs-Frist ist mindestens 4 Wochen.
Das bedeutet:Kalender
Sie müssen noch 4 Wochen lang weiter
arbeiten.

Die Kündigungs-Frist kann aber auch länger
sein. Zum Beispiel, weil es in Ihrem Arbeits-
Vertrag steht. Oder weil es in Ihrer Firma
Regeln dafür gibt.

Wichtig:

Ihr Chef muss wissen,07 Reden


dass Sie eine Schwer-Behinderung haben.

Spätestens 3 Wochen nach der Kündigung
müssen Sie es Ihrem Chef schreiben.

Wenn Sie das nicht tun:
Dann haben Sie keinen
besonderen Kündigungs-Schutz.

Besser ist: Erzählen Sie Ihrem Chef sofort
von Ihrer Schwer-Behinderung
.
Dann kann Ihre Firma Geld oder Hilfs-Mittel
für Ihren Arbeits-Platz bekommen.

Wann gibt es keinen
besonderen Kündigungs-Schutz?Vertrag

In den ersten 6 Monaten vom Arbeits-Vertrag.

Es gibt noch andere Gründe.
Mehr dazu steht in Gesetzen.
Besonders im: Kündigungs-Schutz-Gesetz.

Schwer-behinderte Menschen
haben natürlich auch alle Rechte,
die Arbeit-Nehmer ohne Behinderung haben
.

Diese Rechte stehen zum Beispiel
im Kündigungs-Schutz-Gesetz.Gesetz
Die Abkürzung dafür ist: KSchG

Hilfe bei der Arbeit

Frau Im Rollstuhl

Schwer-behinderte Menschen
können Hilfen für die Arbeit bekommen.
Zum Beispiel: besondere Hilfs-Mittel.
Oder eine Arbeits-Assistenz.

Für die Hilfen muss man einen Antrag stellen:
beim Inklusions-Amt.

Wichtig:05 Antrag Stellen

Sie müssen den Antrag stellen,
bevor Sie Geld für die Hilfe ausgeben.
Oder bevor Sie eine Assistenz einstellen.
Sie müssen die Antwort vom Amt abwarten.
Sonst bezahlt das Amt nichts.

Vielleicht gibt das Amt Geld dazu.Geld


Das nennt man: Zuschuss.

Vielleicht leiht das Amt Ihnen
oder dem Arbeit-Geber das Geld.
Das nennt man: Darlehen.

Diese Hilfen gibt es für Sie:

Geld für Technische Arbeits-HilfenRolli Am Tisch


Das sind zum Beispiel:

  • Ein besonderer Computer.
  • Eine Brille mit Lupe.
  • Ein besonderer Schreib-Tisch.
  • Viele andere Dinge.

Das Amt gibt auch Geld01 Computerkurs

  • Für die Prüfung und Pfl ege vom Gerät.
  • Für die Reparatur
  • Für die Schulung mit dem Gerät
  • Für ein neues Gerät,
    wenn das Gerät kaputt oder zu alt ist.
  • Für Zubehör,
    wenn ein altes Gerät dadurch wieder besser
    läuft.

Wie viel Geld bekommen Sie?Buero-besprechung

Das entscheidet das Amt,
wenn es Ihren Antrag hat.

Diese Hilfen gibt es auch:

Geld für Auto und Führer-Schein.
Auto

Zum Beispiel:

  • Geld für ein Auto
  • Geld für Hilfs-Mittel im Auto
  • Geld für den Führer-Schein

Wichtig:

Diese Hilfen bezahlt das Amt nur,
wenn Sie wegen Ihrer Behinderung
ohne Auto nicht zur Arbeit
kommen.
Oder nicht zur Ausbildung kommen.

Geld für Schulungen und Kurse für die Arbeit09 Schulung

Sie können Geld dazu bekommen,
wenn Sie eine Schulung oder einen Kurs
machen.
Wichtig:

Die Kurse müssen für Ihre Arbeit wichtig sein.

Zum Beispiel:

  • Damit Sie Ihre Arbeit weiter gut machen
    können.
  • Damit Sie neue Dinge für Ihre Arbeit lernen.
  • Damit Sie mit neuen Geräten und
    Computer-Programmen umgehen lernen.
  • Damit Sie eine bessere Arbeit bekommen.

Diese Hilfen gibt es auch:

Geld für Ihren Arbeit-GeberChef

Arbeit-Geber können Geld bekommen,
wenn sie etwas für schwer-behinderte
Menschen tun.

Zum Beispiel:

Wenn der Arbeit-Geber in der Firma umbaut,
damit schwer-behinderte Menschen
dort gut arbeiten können.

Vielleicht bezahlt das Amt dann:Fahr-stuhl

  • Einen Fahr-Stuhl
  • Eine Rampe
  • Den Umbau von einer Maschine.

Das Amt gibt auch Geld
für die Pflege und Reparatur der Sachen.

Das Amt gibt vielleicht Geld dazu,
wenn Sie wegen Ihrer Behinderung
nur Teil-Zeit arbeiten können.

Teil-Zeit bedeutet:Mann Am Schreib-tisch Mit Zwei Uhren


Sie arbeiten weniger als eine volle Stelle.

Das Amt hilft besonders,
wenn Sie wegen Ihrer Behinderung
nur Teil-Zeit arbeiten können,
aber mindestens 15 Stunden in der Woche.

Diese Hilfen gibt es auch:

Das Amt bezahlt andere Hilfen,Geld
wenn Sie dadurch Ihren Arbeits-Platz lange
behalten. Und dadurch auch mit Behinderung
gut dort arbeiten können.

Das Amt bezahlt neue Hilfs-Mittel oder
Zubehör, wenn die alten kaputt oder zu alt
sind.

Geld für eine Arbeits-Assistenz05 Antrag Stellen

Arbeits-Assistenz bedeutet:
Eine Person hilft Ihnen bei Ihrer Arbeit.

Zum Beispiel: Sie übt mit Ihnen eine neue
Aufgabe. Oder sie liest Ihnen Texte für die
Arbeit vor, wenn Sie nicht selbst lesen können.

Wichtig:Achtung

Das Amt bezahlt die Assistenz nur,
wenn es für Ihre Gesundheit wichtig ist.
Und wenn Sie Ihre Arbeit
sonst nicht machen können.

Die meiste Arbeit müssen Sie selbst machen.
Die Assistenz darf Ihnen dabei nur helfen.

Mehr Infos stehen auch im Gesetz.

Das Gesetz heißt:Gesetz
Schwer-behinderten-Ausgleichs-abgabeverordnung,

Es steht dort in den Paragrafen: 17 bis 29

Die Abkürzung dafür ist: §§ 17 – 29 SchwbAV

Hilfe bei der Arbeits-Suche
und bei Problemen am Arbeits-Platz

Behinderte Menschen können Hilfe
bekommen, wenn sie eine Arbeit suchen.
Dafür gibt es einen Dienst:

Der Dienst heißt: Integrations-Fach-DienstGespraech


Die Abkürzung dafür ist: IFD.

Was macht der IFD?

  • Beratung
  • Unterstützung bei der Suche nach Arbeit
  • Begleitung zu Vorstellungs-Gesprächen
  • Unterstützung bei Problemen im Betrieb

Diese Hilfe kostet nichts.

Mehr dazu steht im Gesetz:Gesetz

Im Sozial-Gesetz-Buch 9,
in den Paragrafen: 192 und 193
Die Abkürzung dafür ist: §§ 192, 193 SGB IX

Wo finde ich das Inklusions-Amt?

Inklusions-Ämter gibt es in jedem
Regierungs-Bezirk.Land Karte Von Bayern

  • In Ober-Bayern:
    in München
  • In Nieder-Bayern:
    in Landshut
  • In der Ober-Pfalz:
    in Regensburg
  • In Ober-Franken:
    in Bayreuth
  • In Mittel-Franken:
    in Nürnberg
  • In Unter-Franken:
    in Würzburg
  • In Schwaben:
    in Augsburg

ZustaendigWelches Inklusions-Amt ist für Sie
zuständig?

Das Inklusions-Amt in dem
Regierungs-Bezirk, in dem Sie arbeiten.

Die Ämter sind in den Regional-Stellen
vom Zentrum Bayern Familie und Soziales.Zbfs Logo


Die Abkürzung dafür ist: ZBFS.

Die Zentrale vom ZBFS ist in Bayreuth.



Das ZBFS gehört zumAmt
Bayerischen Staats-Ministerium für Familie, Arbeit
und Soziales.
 

Anträge
 

Hier ist der Antrag für

 

Hier ist ein Antrag auf finanzielle Hilfen, um eine selbstständige Arbeit zu beginnen.

 

Wer hat diese Informationen erstellt?

Zentrum Bayern Familie und Soziales


Zbfs LogoHegelstraße 2
95447 Bayreuth

Übersetzung in Leichte Sprache:

Büro für Leichte Sprache
der Lebenshilfe Bremen e.V.

Lebenshilfe

Bilder und Fotos:

© Lebenshilfe für Menschen mit geistigerZeichnen Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel,
2013.
© Valuing People Clipart Collection
von Inspired Services Publishing