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Das ZBFS ist eine Behörde in Bayern.
Ein anderes Wort dafür ist: Amt.
Die Abkürzung ZBFS steht für Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Man erkennt das ZBFS an seinem bunten Kringel im Logo.
Das ZBFS hat viele Aufgaben.
Zum Beispiel unterstützt es Menschen mit Behinderungen.
Oder auch Opfer von Gewalt.
Es unterstützt auch Familien durch Beratung und Geld.
Damit die Erziehung vom Kind gut gelingt.
Was das ZBFS für Familien genau macht:
Das lesen Sie jetzt.
Eltern-Geld
Das ZBFS unterstützt Eltern mit dem Eltern-Geld.
Das heißt: Eltern bekommen vom ZBFS Geld.
Warum gibt es das Eltern-Geld?
Viele Eltern wollen sich nach der Geburt um ihr Kind kümmern.
Dafür arbeiten sie eine bestimmte Zeit nicht.
Oder sie arbeiten nur Teil-Zeit.
Teil-Zeit heißt: Sie arbeiten weniger als 32 Stunden in der Woche.
Wie hoch ist das Eltern-Geld?
Jeden Monat bekommt man mindestens 300 Euro.
Aber es kann auch mehr sein – höchstens jedoch 1.800 Euro.
Es gibt nämlich Unterschiede.
Wer vor der Geburt seines Kindes viel verdient hat:
Der bekommt mehr Eltern-Geld.
Wer nicht so viel verdient hat:
Der bekommt weniger Eltern-Geld.
Wie lange bekommt man das Eltern-Geld?
Höchstens 12 Monate für den einen Partner.
Der andere Partner kann weitere zwei Monate Eltern-Geld bekommen.
Mutter und Vater können sich die Monate aber auch anders teilen.
Und wie kommt man an das Eltern-Geld?
Eltern müssen einen Antrag stellen.
Ein Antrag ist ein Papier.
In das Papier tragen Sie ein, was Sie bekommen möchten.
Im Antrag müssen Sie Angaben von sich und von Ihrem Kind machen.
Zum Beispiel:
An welchem Datum ist ihr Kind auf die Welt gekommen?
Oder Ihre Bank-Verbindung.
Damit das ZBFS Ihnen das Eltern-Geld überweisen kann.
Wann müssen Sie den Antrag an das ZBFS schicken?
Den Antrag müssen Sie nach der Geburt Ihres Kindes stellen.
Wie Sie das ganz einfach tun können:
Im Internet.
Im Internet bietet das ZBFS einen Online-Antrag an.
Wie Sie zum Online-Antrag kommen:
Klicken Sie auf den Link:
www.elterngeld.bayern.de/elterngeld/onlineantrag.
Füllen Sie den Antrag mit der Tastatur aus.
So kommen Sie am schnellsten zum Eltern-Geld.
Und was ist das Eltern-Geld-Plus?
Es gibt auch das Eltern-Geld-Plus.
Wenn Eltern nach der Geburt Teil-Zeit arbeiten wollen:
Dann können sie zusätzlich zum Lohn das Eltern-Geld-Plus bekommen.
Eltern-Geld-Plus können Eltern 2 Jahre lang bekommen.
Die Leistung beträgt die Hälfte vom Eltern-Geld.
Eltern können auch einen Partnerschafts-Bonus bekommen.
Partnerschafts-Bonus heißt: Man bekommt länger Eltern-Geld-Plus.
Aber es gibt eine Bedingung:
Beide Eltern müssen zwei Monate Teil-Zeit arbeiten.
Sie müssen mindestens 24 Stunden in der Woche arbeiten.
Aber nicht mehr als 32 Stunden.
Familien-Geld
Es gibt in Bayern noch eine weitere Geld-Leistung für Familien:
das Familien-Geld.
Für das erste und das zweite Kind bekommen Eltern 250 Euro im Monat.
Für das dritte und jedes weitere Kind 300 Euro.
Das Familien-Geld gibt es für eine bestimmte Zeit.
Wenn die letzte Zahlung von Eltern-Geld vorbei ist:
Dann können die Eltern Familien-Geld bekommen.
Solange bis das Kind seinen 3. Geburtstag hat.
Das Familien-Geld bekommen alle Eltern.
Wenn das ZBFS Ihnen schon Eltern-Geld gezahlt hat:
Dann geht das mit dem Familien-Geld ganz einfach.
Sie müssen keinen Antrag stellen.
Das geht automatisch.
Automatisch heißt: Sie müssen nicht nachfragen.
Aber für das Familien-Geld
finden Sie auch einen Antrag im Internet.
Nämlich hier:
www.familiengeldantrag.bayern.de/onlineantrag/
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Krippen-Geld
Es gibt in Bayern noch eine weitere Geld-Leistung für Familien:
das Krippen-Geld.
Für ein Kind bekommen Eltern 100 Euro im Monat.
Das Krippen-Geld gibt es für eine bestimmte Zeit.
Es beginnt, wenn des Kind ein Jahr ist:
Das Kind muss dazu in eine Krippe gehen.
Dann können die Eltern Krippen-Geld bekommen.
Solange bis das Kind seinen 3. Geburtstag hat.
Das Krippen-Geld bekommen alle Eltern.
Es gibt aber eine Einkommens-Grenze.
Die ist bei 60.000 Euro.
Bei mehr Kindern ist sie höher. Sie steigt bei jedem Kind um 5.000 Euro.
Und wie kommt man an das Krippen-Geld?
Eltern müssen einen Antrag stellen.
Ein Antrag ist ein Papier.
In das Papier tragen Sie ein, was Sie bekommen möchten.
Im Antrag müssen Sie Angaben von sich und von Ihrem Kind machen.
Zum Beispiel:
An welchem Datum ist ihr Kind auf die Welt gekommen?
Oder Ihre Bank-Verbindung.
Damit das ZBFS Ihnen das Eltern-Geld überweisen kann.
Für das Krippen-Geld
finden Sie auch einen Antrag im Internet.
Nämlich hier:
www.krippengeld.bayern.de/onlineantrag
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Landes-Stiftung Hilfe für Mutter und Kind
Manchmal sind Familien in Not.
In Not sind manchmal auch Frauen, die ein Kind bekommen.
Sie haben nur wenig Geld für ihr Kind.
Darum können sie sich bestimmte Dinge nicht kaufen.
Zum Beispiel etwas zum Anziehen für das Kind.
Oder einen Wickeltisch.
Oder Sie können sich eine Wohnung nicht leisten.
Dann hilft vielleicht die Landes-Stiftung Hilfe für Mutter und Kind.
Die Stiftung gehört zum ZBFS.
Was macht eine Stiftung:
Eine Stiftung hilft finanziell.
Finanziell heißt: Eine Stiftung hat Geld und verteilt das Geld.
Jede Stiftung in Deutschland unterstützt aber andere Ziele.
Die Landes-Stiftung Hilfe für Mutter und Kind
unterstützt Familien und schwangere Frauen.
Wenn Sie Unterstützung von der Landes-Stiftung brauchen:
Dann müssen Sie in Bayern wohnen.
Sie werden persönlich beraten.
Damit Sie die Not schnell überwinden.
Und selbst wieder für das Leben ihres Kindes sorgen können.
Bayerisches Landes-Jugend-Amt
Familien bekommen auch Hilfe von Jugend-Ämtern in Bayern.
Zum Beispiel:
Bei der Erziehung von Kindern und Jugendlichen.
Bei der Suche nach einer guten Kinder-Betreuung.
Oder wenn Eltern Probleme mit ihrem Kind haben.
Auch Kinder und Jugendliche können zum Jugend-Amt kommen.
Wenn sie Probleme haben oder in Not sind.
Das Jugend-Amt befindet sich vor Ort in Ihrer Nähe.
Oft ist es im Landratsamt.
Oder im Rathaus, wenn Sie in einer größeren Stadt wohnen.
In Bayern gibt es auch das Bayerische Landes-Jugend-Amt.
Abgekürzt heißt es: BLJA
Das BLJA unterstützt die Jugend-Ämter vor Ort.
Damit die Jugend-Ämter noch besser Familien helfen können.
Zum Beispiel:
Mit Eltern-Briefen.
Eltern-Briefe geben Eltern Tipps.
Wie Sie Ihr Kind gut erziehen.
Wie Sie Probleme bei der Erziehung gut lösen.
Bis Ihr Kind erwachsen ist.
Es gibt 48 verschiedene Eltern-Briefe.
Sie sind geordnet nach dem Alter vom Kind.
Die Eltern-Briefe gibt es bei Ihrem Jugend-Amt vor Ort.
Oder Sie finden die Eltern-Briefe im Internet.
Klicken Sie hier:
www.elternimnetz.de/elternbriefe
Übersetzt von: Frank Altrichter – Zentrum Bayern Familie und Soziales
Auf Leichte Sprache geprüft: CAB-Fach-Zentrum für Leichte Sprache, Augsburg
Bilder: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013