Fragen zur anwendbaren Rechtslage

Was sind die gesetzlichen Grundlagen?

Den vollständigen Gesetzestext zum Elterngeld und zur Elternzeit können Sie unter folgenden Links aufrufen:

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gültig für Geburten ab dem 01. Januar 2015 und ab dem 01. Juli 2015

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gültig für Geburten ab dem 1. Januar 2013

Gibt es eine Stichtagsregelung?

Ja. ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus gibt es nur für ab dem 1. Juli 2015 geborene Kinder. Wurde das Kind vor dem 1. Juli 2015 geboren, kann nur das bisherige, dem BasisElterngeld vergleichbare Elterngeld in Anspruch genommen werden. Bei Adoption und Adoptionspflege tritt an die Stelle des Geburtsdatums der Tag der Aufnahme des Kindes in den Haushalt.

Stichtagsregelungen sind bei der Einführung neuer Leistungen unverzichtbar. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind sie mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen vereinbar (vergleiche Entscheidungen vom 20.04.2011, Aktenzeichen: 1 BvR 1811/08 und 1 BvR 1897/08).