Jugendliche halten ihre Daumen hoch

Ausbildung im Beamtenverhältnis

Das ZBFS bietet an verschiedenen Dienstorten eine duale Ausbildung bzw. ein duales Studium im Beamtenverhältnis an.

Im Bereich der allgemeinen Verwaltungstätigkeit (Fachbereich Sozialverwaltung) können Sie in unseren Regionalstellen

absolvieren.

Ausbildungsbehörden sind die ZBFS-Regionalstellen in Augsburg, Bayreuth, Landshut, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg.

Im Bereich der IT können Sie an unseren Standorten Bayreuth und München das

absolvieren.

Nähere Informationen finden Sie unter:

Einstellungsbehörde/Aufgaben und Tätigkeiten

Einstellungsbehörden für die Ausbildung zur Verwaltungswirtin bzw. zum Verwaltungswirt sind die Regionalstellen des ZBFS.

Nach Abschluss der Ausbildung und nach erfolgreicher Übernahme werden die Beamtinnen und Beamten der 2. QE (ehemals mittlerer Dienst) als Bearbeiter/innen in einem der vielfältigen Arbeitsbereiche des ZBFS eingesetzt.  

In den meisten Aufgabenbereichen bestehen die Tätigkeiten überwiegend aus:

  • Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen vom Antragseingang bis zur Entscheidung
  • Arbeit mit PC und Akten – derzeit noch in Papierform
  • Beratung der Bürgerinnen und Bürger – persönlich und telefonisch
  • Arbeit im Team
  • Praktische Ausbildung der neuen Anwärter/innen

Einstellungsvoraussetzungen

  • Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, charakterliche und gesundheitliche Eignung, Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
  • mindestens qualifizierender Mittelschulabschluss, mittlere Reife oder ein vergleichbarer Schulabschluss
  • erfolgreiche Teilnahme am besonderen Auswahlverfahren für die Ausbildungsplätze in der öffentlichen Verwaltung des Bayerischen Landespersonalausschusses (Anmeldung regelmäßig bis Mitte Mai, schriftliche Prüfung im Juli; weitere Informationen unter  www.lpa.bayern.de)
  • erfolgreiche Teilnahme am gesonderten Auswahlverfahren des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Ausbildung

Die zweijährige Ausbildung findet im Beamtenverhältnis auf Widerruf mit der Dienstbezeichnung Regierungssekretäranwärterin/Regierungssekretäranwärter statt und teilt sich in berufspraktische und fachtheoretische Abschnitte.

Rund 15 Monate werden die Regierungssekretäranwärter bei einer Regionalstelle des ZBFS ausgebildet und lernen hierbei alle Bereiche der Behörde kennen ("Ausbildung am Arbeitsplatz").

Die fachtheoretische Ausbildung (insgesamt etwa neun Monate) erfolgt in Fachlehrgängen an der Akademie der Sozialverwaltung in Wasserburg am Inn.

Ausbildungsschwerpunkte sind das Sozial-, Arbeits-, Verwaltungs-, Verfassungs- und Privatrecht sowie Verwaltungslehre einschließlich moderner Arbeitstechniken und Arbeitsmethoden. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Akademie der Sozialverwaltung ( http://www.asov.bayern.de/ ).

Prüfung

Die Ausbildung wird abgeschlossen mit der Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebenene.
Die bestandene Qualifikationsprüfung berechtigt dazu, die Berufsbezeichnung "Verwaltungswirtin"/"Verwaltungswirt" zu führen.

Besoldung/Berufsaussichten

Während der Ausbildungszeit erhalten die Regierungssekretäranwärter Bezüge in Höhe von derzeit 1.459,93 Euro monatlich (brutto, Stand 11/2024). Verheiratete Anwärterinnen und Anwärter erhalten einen Zuschlag, ggfs. wird auch ein Zuschlag für Kinder gewährt. Daneben werden vermögenswirksame Leistungen und die jährliche Sonderzuwendung gewährt.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erfolgt unter Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes sowie im Rahmen der vorhandenen Stellen und des jeweiligen Personalbedarfs die Ernennung zur Regierungssekretärin/zum Regierungssekretär (Besoldungsgruppe A 6). Die Bezüge betragen 2.806,56 Euro (Stand 11/2024) monatlich (brutto, ohne Zuschläge, als Beamtin/Beamter haben Sie keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen).
Beförderungsmöglichkeiten bestehen nach dem Leistungsprinzip bis zur Besoldungsgruppe A 9; bei entsprechenden Leistungen steht Ihnen auch die Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10 offen.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Team IX 2 - Personalmanagement
Kreuz 25
95445 Bayreuth
Tel. 0921 605-3049
Kontaktformular

Hier erfahren Sie auch, bei welchen Regionalstellen aktuell Regierungssekretäranwärterinnen und -anwärter eingestellt werden.

Flyer "Ausbildungen in der Sozialverwaltung zum Verwaltungswirt/in in der staatlichen Sozialverwaltung oder in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit"

Einstellungsbehörde/Aufgaben und Tätigkeiten

Einstellungsbehörden für das duale Studium zur Diplom-Verwaltungswirtin (FH) bzw. zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) sind die Regionalstellen des ZBFS.

Nach Abschluss des Studiums und nach erfolgreicher Übernahme werden die Beamtinnen und Beamten der 3. QE (ehemals gehobener Dienst) als Sachbearbeiter/innen in einem der vielfältigen Arbeitsbereiche des ZBFS eingesetzt.  

In den meisten Aufgabenbereichen bestehen die Tätigkeiten überwiegend aus:

  • Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen vom Antragseingang bis zur Entscheidung
  • Bearbeitung von komplexen Einzelfällen und Verfahren
  • Arbeit mit PC und Akten – derzeit noch in Papierform
  • Beratung der Bürgerinnen und Bürger
  • Arbeit im Team
  • Praktische Ausbildung der neuen Anwärter/innen
  • Je nach Interesse und Potential Übernahme von Führungsaufgaben

Einstellungsvoraussetzungen

  • Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, charakterliche und gesundheitliche Eignung, Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
  • Hochschulreife, Fachhochschulreife oder vergleichbarer Abschluss
  • erfolgreiche Teilnahme am besonderen Auswahlverfahren für die Ausbildungsplätze in der öffentlichen Verwaltung des Bayerischen Landespersonalausschusses (Anmeldung regelmäßig bis Anfang Juli, schriftliche Prüfung im Oktober; weitere Informationen unter www.lpa.bayern).
  • erfolgreiche Teilnahme am gesonderten Auswahlverfahren des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.

Studium

Das dreijährige Studium findet im Beamtenverhältnis auf Widerruf mit der Dienstbezeichnung Regierungsinspektoranwärterin/Regierungsinspektoranwärter statt und teilt sich in ein Fachstudium und ein berufspraktisches Studium.

Während des berufspraktischen Studiums (insgesamt rund 17 Monate) werden die Regierungsinspektoranwärterinnen und -anwärter bei einer Regionalstelle des ZBFS ausgebildet und lernen hierbei alle Bereiche der Behörde kennen.

Das Fachstudium (insgesamt etwa 19 Monate, drei Studienabschnitte) erfolgt an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Sozialverwaltung, in Wasserburg am Inn.

Ausbildungsschwerpunkte sind das Sozial-, Arbeits-, Verfassungs-, Verwaltungs- und Privatrecht sowie Verwaltungslehre einschließlich moderner Arbeitstechniken und Arbeitsmethoden. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Sozialverwaltung (http://www.fhvr-soz.bayern.de/).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Teilnahme an dem EU-Programm ERASMUS+ möglich. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.fhvr-soz.bayern.de/soz/studium/international/index.html

Prüfung

Das Studium wird abgeschlossen mit der Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene.
Das Bestehen der Qualifikationsprüfung berechtigt dazu, den akademischen Grad "Diplom-Verwaltungswirtin (FH)"/"Diplom-Verwaltungswirt (FH)" zu führen.

Besoldung/Berufsaussichten

Während dem Studium erhalten die Regierungsinspektoranwärterinnen und -anwärter Bezüge in Höhe von 1.513,85 Euro monatlich (brutto, Stand 11/2024). Verheiratete und ältere Anwärter erhalten einen Zuschlag. Daneben werden vermögenswirksame Leistungen und die jährliche Sonderzuwendung gewährt.

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums erfolgt - unter Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes sowie im Rahmen der vorhandenen Stellen und des jeweiligen Personalbedarfs - die Ernennung zur Regierungsinspektorin/zum Regierungsinspektor (Besoldungsgruppe A 9). Die Bezüge betragen 3.123,21 Euro monatlich (brutto, ohne Zuschläge, Stand 11/2024; Als Beamter haben Sie keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen).

Beförderungsmöglichkeiten bestehen nach dem Leistungsprinzip bis zur Besoldungsgruppe A 13; bei entsprechenden Leistungen steht Ihnen auch die Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14 offen.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Team IX 2 - Personalmanagement
Kreuz 25
95445 Bayreuth
Tel. 0921 605-3049
Kontaktformular

Hier erfahren Sie auch, bei welchen Regionalstellen aktuell Regierungsinspektoranwärterinnen und -anwärter eingestellt werden.

Flyer „Diplom-Verwaltungswirt/in (FH)"

Informatik studieren und gleichzeitig Geld verdienen?

Wir bieten ein duales Studium zum/zur Diplom-Verwaltungsinformatiker/in (FH).

Einstellungsbehörde/Aufgaben

Einstellungsbehörde für das Studium zur/zum Verwaltungsinformatiker/in (FH) ist die Zentrale des ZBFS an den Dienstorten München und Bayreuth.

Die Absolventen der Leistungslaufbahn Naturwissenschaft und Technik  (3. QE) werden nach der Übernahme im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales eingesetzt. Dort erwarten Sie interessante und anspruchsvolle Aufgaben in den Bereichen Anwendungsentwicklung, Netzwerkadministration und Projektmanagement.

Um die ständige Weiterentwicklung auf diesen Gebieten zu bewältigen, können Sie auf ein vielfältiges Fortbildungsangebot zurückgreifen.

Wenn Sie diese Herausforderungen suchen und gerne im Team arbeiten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage www.verwaltungsinformatiker.de.

Einstellungsvoraussetzungen

  • Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, charakterliche und gesundheitliche Eignung, Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
  • Abitur, Fachhochschulreife oder ein anerkannter gleichwertiger Bildungsstand
  • Erfolgreiche Teilnahme am vorgeschalteten Einstellungstest. Im Rahmen der Einstellungsprüfung werden als schulische Leistungen die Noten der Fächer Deutsch und Mathematik sowie die Note einer zu wählenden Fremdsprache berücksichtigt. Es wird eine Durchschnittsnote aus der einfach gewerteten Note in der frei wählbaren Fremdsprache, der zweifach zu zählenden Note im Fach Deutsch und der dreifach zu zählenden Note im Fach Mathematik gebildet.
  • Eine separate Anmeldung zum Einstellungstest ist nicht erforderlich. Diese finden an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Hof wie folgt statt
    • 23.01.2025 (Anmeldeschluss: 09.01.2025)
    • 10.04.2025 (Anmeldeschluss: 27.03.2025)

 

Fachhochschulstudium und praktische Ausbildung

Das Studium dauert drei Jahre. Dabei wechseln sich Semester an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Hof, sogenannte Teilabschnitte an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung (ebenfalls in Hof) - und berufspraktische Studienabschnitte in der Einstellungsbehörde ab.

Prüfung

Das Studium wird abgeschlossen mit der Qualifikationsprüfung als Befähigungsnachweis für die Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik (Fachrichtung Verwaltungsinformatik).
Die bestandene Qualifikationsprüfung berechtigt dazu, die Berufsbezeichnung "Diplom-Verwaltungsinformatiker/in (FH)" zu führen. Der Abschluss berechtigt auch zum Zugang zu einem Master-Studiengang der Informatik an allgemeinen (Fach-)Hochschulen.

Besoldung/Berufsaussichten

Während der Studienzeit erhalten die Verwaltungsinformatikanwärterinnen und -anwärter Bezüge in Höhe von 1.513,85 Euro monatlich (brutto, ohne Zuschläge, als Beamter haben Sie keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen; Stand 1. November 2024). Daneben werden vermögenswirksame Leistungen und die jährliche Sonderzuwendung gewährt.

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums erfolgt unter Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes im Rahmen der vorhandenen Stellen und des jeweiligen Personalbedarfs die Ernennung zur Technischen Oberinspektorin/zum Technischen Oberinspektor (Besoldungsgruppe A 10). Die Bezüge betragen 3.352,72 Euro monatlich (brutto, ohne Zuschläge, als Beamter haben Sie keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen; Stand 1. November 2024).

Beförderungsmöglichkeiten bestehen nach dem Leistungsprinzip bis zur Besoldungsgruppe A 13; bei besonderer Qualifikation auch höher.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Team IX 2 - Personalmanagement
Kreuz 25
95445 Bayreuth
Tel. 0921 605-3049
Kontaktformular

 

Flyer Diplom-Verwaltungsinformatiker/in (FH)

Informationen aus erster Hand

Titelbild der Broschüre Das Studium beim ZBFS vorgestellt

In der Broschüre Studium und Ausbildung beim ZBFS vorgestellt - von Anwärtern für alle, die es werden wollen informieren Studierende bzw. Auszubildende über ihre Tätigkeit bei unserer Landesbehörde - einfach mal durchblättern!

Einblick ins Studium beim ZBFS

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Hier gibt es das Video in Gebärdensprache