Arbeitsassistenz

Die Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz am Arbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen werden vom ZBFS-Inklusionsamt übernommen, soweit:

  • die Unterstützungsleistung nicht nur vorübergehend erforderlich ist,
  • sie in der Lage sind, die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung fachlich selbst zu erbringen und
  • sie durch die Unterstützung des Arbeitsassistenten in die Lage versetzt werden, die geforderte Arbeit tatsächlich zu leisten.

Arbeitsassistenten sind insbesondere

  • Vorlesekräfte für Blinde,
  • Gebärdensprachdolmetscher und
  • Unterstützungskräfte für Menschen mit einer schweren Körperbehinderung.

Der Arbeitgeber muss mit dieser Form der Arbeitsassistenz einverstanden sein.

Voraussetzungen: 
Die Eingliederung in das Arbeitsleben stößt unter Berücksichtigung von Art oder Schwere der Behinderung auf besondere Schwierigkeiten und die Leistung ist geeignet, die berufliche Eingliederung zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Sie müssen schwerbehindert
oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sein, mit mindestens 15 Stunden wöchentlich beschäftigt werden und das tarifliche beziehungsweise  ortsübliche Entgelt erhalten.

Fristen: Leistungen können erst ab Antragseingang erbracht werden.

Unterlagen: Das ZBFS-Inklusionsamt benötigt folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular,
  • Kopie des Feststellungsbescheids des Versorgungsamts,
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises oder Gleichstellungsbescheids der Agentur für Arbeit,
  • Kopie Ihres Arbeitsvertrags und
  • Kopie des Vorentwurfs des Arbeitsvertrags mit der Assistenzkraft sowie
  • Beschreibung der Tätigkeiten, die die Assistenzkraft für die schwerbehinderte Beschäftigte verrichten soll.

Antrag auf Leistungen

Sie können beim ZBFS-Inklusionsamt auf sehr einfachem Weg eine Förderung beantragen, indem Sie alle Angaben in ein Online-Formular eingeben und dort direkt sowie datengeschützt als Antrag an uns übermitteln.

Online-Antragsformular

Alternativ können Sie auch weiterhin nachfolgendes PDF-Antragsformular nutzen. Bitte beachten Sie, dass diese PDF-Datei für die Zusendung per einfacher E-Mail (aufgrund der ungeschützten Übertragung Ihrer sensiblen Daten) nicht geeignet ist.

PDF-Antragsformular (sofern das Online-Antragsformular nicht genutzt wird)

Neu:  Antrag in Leichter Sprache


Informationen und Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)
Informationen der BIH zur Arbeitsassistenz (Stand: Januar 2019)
Empfehlungen der BIH zur Arbeitsassistenz (Stand: November 2019)
Anlage 1 zu den Empfehlungen (Stand: Januar 2019)
Anlage 2 zu den Empfehlungen (Stand: Januar 2019)
Kommunikationsassistenz bei Arbeitsassistenz (Stand: Dezember 2018)


Kontakt

Sie können über unser Kontaktsymbol Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten und damit auf datengeschützte Weise Ihre sensiblen Informationen an uns übermitteln.
Die Telefon Telefonnummern der regional für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie nachfolgend.

Oberbayern

Stadt München Landkreise/Städte Telefon
Buchstabe A, D, K, M, R, U BGL, DAH, MB, MÜ, PAF, RO, WM 089 18966-1545
Buchstabe B, C, E, H, I, P TS 089 18966-1611
Buchstabe F, J AÖ, EBE, ED, FFB, FS, LL, STA, TÖL 089 18966-2455
Buchstabe G, L, N, T, V EI, GAP, IN 089 18966-2547
Buchstabe O, Q, S, W, X, Y, Z ND 089 18966-2533

Niederbayern

Kreise: REG, PAN
Städte: LA
Telefon: 0871 829-472

Kreise: SR
Städte: SR
Telefon: 0871 829-471

Kreise: LA, KEH, FRG
Telefon: 0871 829-478

Kreise: DGF, PA
Telefon: 0871 829-474

Kreise: DEG
Telefon: 0871 829-491

Städte: PA
Telefon: 0871 829-473

Oberpfalz

Telefon: 0941 7809-4705 oder -4724

Oberfranken

Kreise: BT
Städte: BT
Telefon: 0921 605-2806

Kreise: HO, WUN, BA, FO, CO, KC, LIF, KU
Städte: HO, BA, CO
Telefon: 0921 605-2805, -2809, -2821

Mittelfranken

Telefon: 0911 928-2547 oder -2559

Unterfranken

Kreise: AB, MIL
Städte: AB
Telefon: 0931 4107-283

Kreise: HAS, KG, SW
Städte: SW
Telefon: 0931 4107-288

Städte: WÜ
Telefon: 0931 4107-284

Kreise: WÜ, Rhön/Grabfeld 
Telefon: 0931 4107-240

Kreise: KT, MSP
Telefon: 0931 4107-285

Schwaben

Telefon: 0821 5709-3022

   

Rechtsgrundlagen:
§ 185 Absatz 5 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
§ 17 Absatz 1a Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)

Abkürzungen:
BIH: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
GIB: Gesellschaft Inklusion Bildung
SchwbAV: Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
SGB: Sozialgesetzbuch