Prämie "Initiative Inklusion"

Über das Bund-Länder-Programm „Initiative Inklusion“ wurden seit Dezember 2011 auf Bundesebene Mittel der Ausgleichsabgabe zur Verfügung gestellt, um die Ausbildungs- und Beschäftigungssituation schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen zu verbessern.

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales stellt nach Ausschöpfung der Bundesmittel auch über 2015 hinaus Mittel der Ausgleichsabgabe zur Verfügung.

Inhalt: Für jeden neu geschaffenen Arbeitsplatz für ältere arbeitslose oder arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen (ab 50) kann der Arbeitgeber bis zu 10.000 Euro erhalten. Dies gilt auch für die erstmalige Besetzung eines bereits bestehenden Arbeitsplatzes mit einem Betroffenen. Die Prämie ergänzt die Regelleistungen der Arbeitsverwaltung.

Betriebe, die neue Arbeitsplätze schaffen und Betroffene einstellen, können nach § 15 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) attraktive Zuschüsse zu den Investitionskosten von bis zu 40.000 Euro erhalten.

Verfahren: Die Förderung ist vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses beim regional zuständigen ZBFS-Inklusionsamt zu beantragen.

Betriebe, die ältere schwerbehinderte Arbeitnehmer suchen, können sich an die örtlich zuständige Agentur für Arbeit wenden.

Antrag

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Kontakt

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Oberbayern

Telefon: 089 18966-2533

Niederbayern

Telefon: 0871 829-477

Oberpfalz

Telefon: 0941 7809-4404

Oberfranken

Telefon: 0921 605-2805, -2806, -2809

Mittelfranken

Telefon: 0911 928-2553 oder -2531

Unterfranken

Telefon: 0931 4107-283

Schwaben

Städte: A (Buchstabe A-L)
Telefon: 0821 5709-3006

Städte: A (Buchstabe M-Z)
Telefon: 0821 5709-3012

Kreise: OA
Städte: KE
Telefon: 0821 5709-3022

Kreise: A, LI, NU
Telefon: 0821 5709-3014

Kreise: DLG, GZ
Telefon: 0821 5709-3008

Kreise: OAL, MN
Städte: KF, MM
Telefon: 0821 5709-3025

Kreise: DON, AIC
Telefon: 0821 5709-3024

  

Weiterführende Informationen

Abkürzungen:
BIH: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
BMAS: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
SchwbAV: Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung