Arbeitsverhältnis sichern
Damit die Arbeitsplätze von schwerbehinderten Menschen nicht in Gefahr geraten, sind bei auftretenden Problemen immer präventive Maßnahmen zu ergreiffen.
Die beiden folgenden Maßnahmen dienen einer Sicherung von Arbeitsverhältnissen:
Betriebliche Eingliederung
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist eine präventive Aufgabe des Arbeitgebers: Frühzeitig handeln, um zu verhindern, dass Beschäftigung aus gesundheitlichen Gründen in Gefahr gerät.
Präventionsverfahren
Arbeitgeber sind zur Prävention in ihren Betrieben und Dienststellen verpflichtet! Sie müssen beim Eintreten von Schwierigkeiten, die das Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis mit einer schwerbehinderten Person gefährden können, frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung, den Betriebs- oder Personalrat und das Integrationsamt einschalten. Die Verpflichtung trifft alle Arbeitgeber, öffentliche und private, unabhängig von der Beschäftigungspflicht.
Mit einer systematischen Vorgehensweise können gesundheitlich belastende Arbeitssituationen frühzeitig erkannt und rechtzeitig behoben werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf unseren Seiten für die Arbeitgeber unter "Arbeitsverhältnis sichern".
Wegweiser für Menschen mit Behinderung
Rechte und Nachteilsausgleiche
Die wichtigsten Ansprüche und Rechte für Menschen mit Behinderung, sowie die dafür zuständigen Stellen.
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Der Wegweiser ist auch in "Leichter Sprache" erhältlich!
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
Fragen und Antworten
Tipps für die Praxis
Rechtliche Grundlagen