Für Informationen zu der vom Bayerischen Kabinett für Kinder, die ab dem 01.01.2025 geboren werden, beabsichtigten Weiterentwicklung des bisherigen Familien- und Krippengeldes zum Kinderstartgeld besuchen Sie bitte die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Diese wird laufend aktualisiert.
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist als Landesbehörde für den Gesetzesvollzug zuständig. Die strategische Ausrichtung der geplanten Weiterentwicklung der Leistungen obliegt dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales als federführende Behörde.
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Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist die/Ihre Landesbehörde für soziale Leistungen im Ressort/Geschäftsbereich des
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Dr. Norbert Kollmer - Präsident der Behörde
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Servicetelefon für Familienleistungen vor der Antragstellung
Über das Servicetelefon beantworten wir Ihnen auch ohne Termin Fragen rund um Familienleistungen vor der Antragstellung. (Elterngeld, Bayerisches Familiengeld und Bayerisches Krippengeld)
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Antworten auf Häufige Fragen - FAQ
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Karriere im ZBFS

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales als zentrale Landesbehörde im Ressort des Bayerischen Sozialministeriums bietet in unterschiedlichen Qualifikationsebenen und Berufsfeldern zahlreiche interessante Möglichkeiten des beruflichen Einstiegs und der Weiterentwicklung.
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Elternbriefe
Das ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt möchte Eltern mit den Elternbriefen - es gibt 48 Stück - dabei unterstützen, von Geburt an mit Ruhe, Freude und wachsender Sicherheit die ersten 18 Lebensjahre ihres Kindes zu begleiten.
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